MbretAI Legal
Provisionsregel
Erfolgsprovision, Fälligkeit und Käufer- und Quellenschutz.
Erfolgsprovision
Die Erfolgsprovision wird auf dem im öffentlich beurkundeten Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis berechnet. Massgebend ist die zum Kaufpreis gehörende Stufe.
- Kaufpreis unter CHF 1 Mio.
- 1.00 %
- CHF 1 Mio. bis unter CHF 5 Mio.
- 0.75 %
- CHF 5 Mio. bis unter CHF 50 Mio.
- 0.50 %
- Ab CHF 50 Mio.
- 0.45 %
Entstehung und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht mit der gültigen öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags. Die Rechnung ist innert 10 Kalendertagen nach dem notariellen Kaufvertrag beziehungsweise dem vertraglich definierten Closing zur Zahlung fällig.
Käufer- und Quellenschutz
Kommt während des Vertrags oder innerhalb von 12 Monaten nach dessen Beendigung ein Kaufvertrag mit einem über MbretAI hergestellten oder offengelegten Kontakt zustande, bleibt die Provision geschuldet. Dies gilt auch bei derselben Käuferorganisation, wirtschaftlich verbundenen Parteien oder einem wirtschaftlich gleichwertigen Geschäft, soweit die Transaktion auf den über MbretAI vermittelten Kontakt oder die Quelle zurückzuführen ist.
Mehrwertsteuer und Sonderabreden
Derzeit wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Individuell schriftlich vereinbarte Provisionssätze gehen dieser Standardstaffel vor. Eine Regelung zu Doppelvertretung oder Doppeltätigkeit ist vor produktiver Verwendung juristisch zu ergänzen.
